Vor-Ort- Kalibrierung

Wer muss kalibrieren?

Kfz-Werkstätten, in denen periodisch-technische Fahrzeugüberprüfungen, wie z.B. die Hauptuntersuchung (HU), durchgeführt werden oder anerkannte Betriebe, die Teile der Hauptuntersuchung (HU), wie z.B. AU oder die AUK selbst durchführen.

Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?

Alle Messgeräte die bei der HU, AU oder SP eingesetzt werden und Einfluss auf das Ergebnis der Prüfung haben, müssen regelmäßig kalibriert werden. Hierzu gehören unter anderem die Systeme zur Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer (SEPS) oder AU-Geräte.

Spätestens alle 24 Monate müssen die Aufstellflächen für das Fahrzeug und für das Scheinwerfereinstellprüfgerät auf die Einhaltung der Mindestmaße und der Flächengüte (Neigungen und Ebenheitsabweichungen) überprüft werden.

Im Folgenden wird das Scheinwerfereinstellprüfgerät auf den ermittelten Neigungswert der Aufstellflächen justiert. Im Rahmen einer anschließenden Kalibrierung wird die Messgenauigkeit des Gerätes bestätigt.

Prüfen:

 

Justieren:

 

Kalibrieren:

AU-Geräte müssen alle 12 Monate kalibirert werden. Bei der Kalibrierung wird die Genauigkeit des Viergasmessgerätes (Ottomotoren) und die des Rauchgastrübungsmessgerätes (Dieselmotoren) überprüft.

Kalibrieren des Viergasmessgerätes:

Kalibrierung der Rauchgastrübungsmessgeräte: