Aufgaben/Leistungen

  • Grundlagen für Prüf- und Kalibrierverfahren
    Zur Prüfung und Kalibrierung der Prüfgeräte, die bei der Hauptuntersuchung (HU) eingesetzt werden, sind sowohl normative Anforderungen als auch verordnungsrechtliche Bestimmungen zu beachten.
  • SEP-Systeme:
    • Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie) mit Stand vom 20. Februar 2014 (VkBl. 2014, Seite 174).
    • Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie) mit Stand vom 12. November 2018 (VkBl. 2018, Seite 834).
    • Korrektur der Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie) mit Stand vom 12. November (VkBl. 2019, Seite 23)
    • Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 115/2016: Regelung über abweichende Anforderungen von den Nummern 6.2.6 und 6.2.7 der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 nach Anlage VIIIb, Nummer 2.1b der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) (VkBl. 2016, Seite 501).
  • AU-Geräte:
    • Richtlinie zur Kalibrierung von Abgasmessgeräten, die für die Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa StVZO eingesetzt werden (AU-Geräte Kalibrierrichtlinie) mit Stand vom 23. Mai 2018.
  • Anforderungen für Kalibrierlabore
    • Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien (DIN EN ISO/IEC 17025).
  • TAK CERT Kalibriersoftware

Um die Messdaten zu erfassen und die Daten zu analysieren, hat die TAK CERT GmbH eine eigene Kalibriersoftware entwickelt. Hierbei trägt der Sachkundige die Messdaten vor Ort in die Software ein.
 

  1. Datenanlayse: Die Software prüft die Daten der Stückprüfung, sowie alle Messwerte aus den Kalibrierungen der Aufstellfläche von Fahrzeug und Scheinwerfereinstellprüfgerät oder des Abgassmessgerätes. Unser vor-Ort-Kalibrierer wird unmittelbar über die Ergebnisse informiert. 
     
  2. Berechnung: Alle gesammelten Daten werden an die TAK CERT GmbH gesendet, die Messunsicherheit berechnet und abschließend der Prüfbericht, der Kalibrierschein und die Kalbriermarke erzeugt.
  • Kalibrierer nach den Regeln der TAK CERT GmbH
    Die Durchführung der Kalibrierung von Systemen zur Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer (SEPS) oder von AU-Geräten darf nur von berechtigten Sachkundigen (Kalibrierern) durchgeführt werden. Eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung von Kalibrierern nach den TAK CERT-Regeln ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung des Bundesinnungsverbandes des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) und Kenntnisse der relevanten Vorschriften.
     
  • TAK CERT Prüf- und Hilfsmittel
    Für die Kalibrierung der Systeme zur Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer (SEPS) sind spezielle Prüf- und Hilfsmittel erforderlich. Als wichtige Geräte kommen dabei u.a. ein Kreuzlinienlaser, ein Messschieber, ein Bandmaß sowie ein Neigungsmessgerät zum Einsatz. Für das Kalibrieren der AU-Geräte werden u.a. besondere Kalibrier-Gasgemische sowie Kalibrierfilter benötigt. Die Geräte, die einen kritischen Einfluss auf die Prüfung haben, müssen DAkkS-konform kalibriert sein.
     
  • Prüfbericht und Kalibrierschein
    Nach der Kalibrierung werden die Ergebnisse der Messungen über einen Kalibrierschein dokumentiert. Die Kalibrierscheine enthalten auch die geforderten Konformitätsbewertungen, wodurch die Verwendbarkeit der Geräte für den Einsatz bei der Hauptuntersuchung (HU) oder der Abgasuntersuchung (AU) angezeigt wird. Zu jedem Kalibrierschein wird eine Kalibriermarke erstellt, die den Status der  Kalibrierung auf dem Gegenstand anzeigt.