Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung dieser Bedingungen

Verträge mit der TAK CERT GmbH kommen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der TAK CERT GmbH und für alle aus dem Verhältnis mit dem Kunden resultierenden Pflichten. Gegenüber Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. 

§ 4 Auftragsdurchführung und Mitwirkungspflichten des Kunden

Die TAK CERT GmbH schuldet nur die vertraglich genau festgelegten Leistungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Ist zur sachgemäßen Durchführung eines Auftrags eine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers erforderlich, hat er diese rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen. Aufwendungen werden dem Auftraggeber nur erstattet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Erbringt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, ist die TAK CERT GmbH berechtigt, ihm den dadurch entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt vorbehalten.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle relevanten Vorgänge und Umstände, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich sind, vorher schriftlich mitzuteilen.

Die TAK CERT GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der den Aufträgen zugrunde liegenden Gesetze, Richtlinien und Normen.

Die TAK CERT GmbH ist berechtigt, die Methode und die Art der Dienstleistung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen.

Die TAK CERT GmbH ist vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs berechtigt, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.

Eine Konformitätsbewertung erfolgt auf Basis der in Abbildung 1 dargestellten Fälle, es sei denn, es existieren im konkreten Fall anderslautende Regeln oder Kundenvorgaben.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Unterlagen zu den Kalibriergegenständen (Service- bzw. Bedienungsanleitungen, Baumusterprüfungen, Spezifikationen oder Anforderungsprofile) rechtzeitig vor dem Erbringen der Leistung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Definition des Messumfangs, der Mess- und Prüfverfahren, den Messpunkten und der Messgenauigkeit mitzuwirken.

Sollte eine Konformitätsbewertung durch die TAK CERT GmbH gewünscht werden, und eine andere als die oben genannte Vorgehensweise beauftragt werden, ist dies schriftlich mitzuteilen und der Auftraggeber muss bei der Definiton der Entscheidungsregel mitwirken.